
Allgemeine Geschäftsbedingungen Einleitung Seit über 100 Jahren kennt man sie – Jeans. In allen Formen und Farben gibt es die Erfindung von Levi Strauss mittlerweile – die Jeans ist gesellschaftsfähig geworden. Aus der Arbeiterhose wurde die Hose für die Masse. Die Jeans prägte eine ganze Generation von Menschen und ist das beliebteste Kleidungsstück der Welt. Jeder liebt sie, jeder will sie. Dass man mit Jeans im Direktvertrieb Geld verdienen kann, ist seit dem Jahr 2006 kein Geheimnis mehr. Ein junges Unternehmen schaffte es in kürzester Zeit an die Spitze der deutschen Direktvertriebsunternehmen. Jetzt ist der Zeitpunkt, an dem weitere Unternehmen auf den Markt drängen, um den Menschen eine größere Auswahl zu bieten. Black Jeans versteht sich in erster Linie als Alternative zum Marktführer. Black Jeans ist ein junges, dynamisches Unternehmen, welches sich zum Ziel gesetzt hat, sich binnen 5 Jahren im Kreis der großen Jeansnetworks zu etablieren. Im Mittelpunkt soll daher neben den hochwertigen Produkten vor allem der Vertriebspartner stehen. Dank des effektiven Marketingplans ist es für jeden Partner möglich, ein 4-stelliges Einkommen zu erreichen. Ein- und Verkaufsbedingungen – die Verdienstmöglichkeiten Black Jeans vertreibt hochwertige Damen- und Herrenjeans sowie eine stetig wachsende Kollektion an Oberteilen (Blusen, Shirts, Pullover etc.). Alle aktuellen Produkte können über den Onlineshop von Black Jeans bestellt werden. Jeder Vertriebspartner der Firma Black Jeans UG kann sich mit dem Kauf eines Starterpakets (min. 5 Jeans zum Preis von 79 Euro) aktivieren und ist sodann provisionsberechtigt auf die Umsätze seiner Downline. Die Bestellung des Starterpakets hat binnen 4 Wochen nach der Registrierung zu erfolgen. Die Einkaufspreise für Jeanshosen der Basis-Linie für aktivierte Vertriebspartner liegen bei 15,50 Euro, die Partnerpreise für Oberteile liegen zwischen 6,90 Euro und 15,50 Euro. Die empfohlenen Verkaufspreise liegen bei 23,50 Euro für eine Jeanshose sowie 10,90 bis 23,50 Euro für Oberteile. Die genauen Preise können der aktuell gültigen Preisliste entnommen werden. Weitere hochwertige Produkte in anderen Preiskategorien werden in naher Zukunft folgen. Der Geschäftspartner hat jedoch immer eine Handelsspanne von min. 4 bis 8 Euro. Obwohl Black Jeans auf einen stabilen Einkaufspreis baut, sind Preisanpassungen aufgrund des schwankenden Marktes natürlich nicht permanent auszuschließen. Black Jeans wird die Partner bei einer notwendigen Preisanpassung rechtzeitig 8 Wochen davor informieren. Der Geschäftspartner hat bei Black Jeans mehrere Einkommensmöglichkeiten: A) Eigener Verkauf durch Jeanspartys Der Partner kann durch den Eigenverkauf eine Handelsspanne von 8 Euro pro verkaufter Jeans erzielen. Jeder Black Jeans Partner ist berechtigt, in offiziellen Black Jeans Warehouses Kommissionsware für eine Jeansparty kostenlos auszuleihen. Hierzu unterzeichnet der Vertriebspartner einen entsprechenden Leihschein und vereinbart einen Rückgabetermin. Bei nicht fristgerechter Rückgabe der Kommissionsware oder Verstößen gegen die Kommissionsvereinbarung verpflichtet sich der Partner zur Abnahme / Bezahlung der geliehenen Waren. B) Teamaufbau Jeder Partner kann sich durch das Anwerben neuer Partner ein eigenes Team aufbauen und erhält auf die Umsätze seiner direkt geworbenen Partner eine Umsatzprovision von 4%. Auf Partner der Partner (= Partner der 2. Ebene) erhält er 2% Umsatzprovision, auf Partner der 3. Ebene 3% und auf Partner der 4. Ebene 1% des jeweiligen Umsatzes als Provision. Hinzu kommen maximal 20% Rückvergütung, welche sich abhängig vom Teamumsatz staffeln. Nur aktivierte Vertriebspartner sind provisionsberechtigt. Genauere Informationen hierzu liefert der Marketingplan. C) Führen eines Warehouses Bei einem Mindestbestand von 200 Jeans ist die Einrichtung eines Black Jeans - Warehouses möglich. In diesen Depots können alle Partner von Black Jeans kostenlos Kommissionsware ausleihen. Der Warehouse-Partner erhält für diese Bereitschaft von Black Jeans eine zusätzliche linienunabhängige Umsatzprovision von 5%. Voraussetzung für das Führen eines Warehouses ist eine entsprechende schriftlicheVereinbarung mit der Geschäftsführung und der Besuch einer kostenfreien Schulung durch die Geschäftsführung. Das Ziel von Black Jeans ist ein bundesweit ausgebautes Netz an Warehouses. 2. Gesetzliche Regelungen Die zuvor in diesem Dokument aufgeführten Regelungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Black Jeans und den Partnerverträgen. Ältere Ausgaben dieses Dokumentes verlieren hierdurch ihre Gültigkeit. Jeder Partner kann nur einmalig bei Black Jeans registriert werden. Mehrfache Partnerschaften sind nicht möglich. Der Vertriebspartner von Black Jeans ist als Gewerbetreibender tätig und somit selbständiger Unternehmer und kein Angestellter der Black Jeans UG. Die Geschäftsbeziehung stellt kein Arbeitsverhältnis dar. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, alle steuerlichen, gewerblichen und gesetzlichen Voraussetzungen eines selbständigen Gewerbetreibenden zu erfüllen. Mit der Unterzeichnung des Partnervertrages bestätigt der Vertriebspartner ausdrücklich, dass er über diese rechtliche Situation ausreichend informiert worden ist und diese anerkennt. Der Vertriebspartner ist zudem gesetzlich verpflichtet, ein eigenes Gewerbe anzumelden. Für fachliche Informationen zur Beantragung eines eigenen Gewerbes empfehlen wir jedem Partner, vor Abschluss einer Partnerschaft mit der Black Jeans UG einen Steuerberater aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Sämtliche Black Jeans Produkte sollen primär an Endverbraucher im Wege des Direktvertriebssystems (Fashion-Partys, Home-Partys, Empfehlung etc.) mindestens zu den in der Preisliste vorgegebenen Preisen verkauft werden. Verkäufe über Internetbörsen oder Flohmärkte, Zeitungsannoncen oder andere Orte und Vertriebswege sind bedingt gestattet. Der Vertriebspartner wird jedoch dazu angehalten, seriös aufzutreten und dem Ruf des Unternehmens nicht durch grenzwertige oder gar illegale Aktivitäten zu schaden. Insbesondere wird der Vertriebspartner dazu angehalten, die Regelungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten. Black Jeans übernimmt für eigene Aktivitäten der Vertriebspartner keinerlei Haftung. Sollte ein Partner seine Tätigkeit mit dem Vertrieb von Black Jeans Produkten beenden, ist es ihm nicht gestattet, weiterhin Informationen und Kenntnisse bezüglich des Vertriebssystems und deren Partner an Dritte weiterzugeben. Eine Beendigung der Tätigkeit ist dem Partner jederzeit möglich. Die Kündigung ist der Black Jeans UG schriftlich durch Einschreibebrief mitzuteilen. Nach einer Kündigung ist es dem ausscheidenden Vertriebspartner erst nach einer Sperrfrist von 12 Monaten möglich, sich erneut als Vertriebspartner anzumelden. Ein Einstieg mit der ehemaligen Position in der Vertriebsstruktur ist hierbei ausgeschlossen. Der Verkauf einer Position ist nicht möglich. Die Übertragung einer Position auf den Ehepartner sowie die Vererbung ist möglich. Das Benutzen des Black Jeans Firmenlogos, von Bildern, Graphiken etc., welche auf Werbematerial der Firma oder auf der offiziellen Webseite dargestellt werden, ist auf selbst erstelltem Werbematerial (Prospekte, Internetpräsenzen, Visitenkarten, PKW etc.) nur nach vorheriger Absprache mit Black Jeans gestattet. Es steht dem Partner frei, Werbematerial selbst zu gestalten, wenn er dabei die allgemein gültigen Wettbewerbsregeln nicht verletzt und den Ruf des Unternehmens nicht vorsätzlich schadet. Die Black Jeans UG übernimmt grundsätzlich keine Haftung für selbst erstelltes Werbematerial und etwaigen daraus resultierenden Verstößen gegen geltendes Recht. Der Vertriebspartner erhält bei jedem Einkauf eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Er ist dazu angehalten, die Rechnung und die erhaltene Lieferung unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Fehler unverzüglich binnen 10 Tagen zu reklamieren. Alle Provisionen und Rückvergütungsansprüche werden von Black Jeans geprüft und innerhalb 30 Tage nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonatsauf ein vom Vertriebspartner angegebenes Bankkonto überwiesen. Die Provisions- und Rückvergütungsabrechnungen erfolgen stets monatlich. Eine Umsatzkumulierung über einen Zeitraum von mehr als einem Monat ist nicht möglich. Inaktivität: Tätigt ein Vertriebspartner 12 Monate in Folge keine Bestellungen, kann er von Black Jeans aufgrund von Inaktivität aus dem System gelöscht werden. Er hat danach keine Ansprüche mehr auf etwaige Provisionen oder Rückvergütungen. Der Partner wird rechtzeitig 4 Wochen vor seiner Löschung von Black Jeans per email darüber informiert. Rückgaberecht: Der Vertriebspartner hat jederzeit das Recht, bei Black Jeans gekaufte Waregegen gleichwertige Ware um zu tauschen. Er trägt dabei sämtliche anfallenden Porto- und Versandkosten. Mindestverkaufspreis: Aus Gründen zur Wahrung gleicher Marktchancen für alle Partner ist es nicht erwünscht, dass ein Partner die Waren unter dem empfohlenen Kundenverkaufspreis verkauft. Systematisches Preisdumping verschlechtert die Einkommensmöglichkeiten aller Partner und kann im Extremfall zur fristlosen Kündigung der Vertriebspartnerschaft führen. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
